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Copilot für Förderungen
01. Jan. 2024
Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als junges gewerbliches Unternehmen oder als Existenzgründerin und Existenzgründer kurzfristig einen Kredit brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Existenzgründerin und Existenzgründer von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 5 Arbeitstagen verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Innerhalb der ersten 2 Geschäftsjahre wird eine begleitende Beratung Ihres Unternehmens bezuschusst.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben:
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf bis zu EUR 300.000 begrenzt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.
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