Informationen
Wenn Sie als Geflüchtete und Geflüchteter oder als Nicht-EU-Angehörige und -Angehöriger Ihr Gründungsvorhaben umsetzen oder Ihre unternehmerische Tätigkeit ausbauen wollen und für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Kontext
Das Land Berlin entlastet Sie als Soloselbstständige und Soloselbständigen, als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sowie als Angehörige und Angehörigen der freier Berufe mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie entweder eine anerkannte geflüchtete Person oder eine Nicht-EU-Angehörige oder ein Nicht-EU-Angehöriger sind.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark und so weiter,Gründungsinvestitionen,Geschäftsübernahmen,Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen,Expansionen in neue Märkte.Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen und höchstens 80 Prozent des Kreditbetrags.
Die Bürgschaft beantragen Sie entweder zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl oder direkt bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Soloselbstständige,Angehörige der freien Berufe,kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen geflüchtete Personen oder Nicht-EU-Angehörige die Hauptgesellschafterinnen und Hauptgesellschafter sind.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Sitz oder die Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Berlin.Sie gehören zur Zielgruppe, wenn Sie als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes anerkannt sind oder als Person, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen Schutz in Deutschland sucht, über mindestens eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen oderweder die deutsche Staatsbürgschaft noch die eines EU-Mitgliedstaats besitzen undHauptgesellschafterin und Hauptgesellschafter in dem Unternehmen sind und dort die wesentlichen Leitungsfunktionen ausüben.als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes anerkannt sind oder als Person, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen Schutz in Deutschland sucht, über mindestens eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen oderweder die deutsche Staatsbürgschaft noch die eines EU-Mitgliedstaats besitzen undHauptgesellschafterin und Hauptgesellschafter in dem Unternehmen sind und dort die wesentlichen Leitungsfunktionen ausüben.Als Soloselbstständige und Soloselbständiger sowie als Angehörige und Angehöriger der freien Berufe üben Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit im Hauptberuf aus, das heißt, der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (mindestens 51 Prozent) stammt aus gewerblicher und/oder freiberuflicher Tätigkeit.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Um- und Sanierungsfinanzierungen,Wohnungsbauunternehmen.