Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
16. Mär. 2024 | Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Diese Ausfallbürgschaft kann der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit.
Bürgschaften werden grundsätzlich nur für den nicht banküblich besicherbaren Teil des Kredits übernommen und müssen auf das für die Finanzierung notwendige Maß beschränkt sein.
Anträge stellen Sie bitte über den Kreditgeber rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen ebenso wie Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der Europäischen Union nicht Folge geleistet habe. Ausgenommen sind Bürgschaften, die zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen bewilligt wurden.
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