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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Finanzministerium
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen.
Sie erhalten die Bürgschaft für Kredite, die der Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierung dienen.
Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen. Sie sind normalerweise auf 80 Prozent des Ausfalls beschränkt.
Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie ein einmaliges Entgelt zahlen. Dessen Höhe ist abhängig von der Kreditsumme, beträgt jedoch maximal EUR 125.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte unter Verwendung der Antragsformulare an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Antragsberechtigt sind
die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
Die Übernahme einer Landesbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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