Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Minsterium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie einen Kredit für eine betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahme benötigen, kann das Land Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kredite, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 70 Prozent des Ausfalls.
Bürgschaften bis maximal 80 Prozent des Ausfalls muss der Minister der Finanzen genehmigen.
Die Gesamtsumme der Bürgschaften ist auf EUR 10,5 Millionen pro Unternehmen begrenzt. Einer höheren Risikoübernahme müssen der Minister für Finanzen und der Wirtschaftsminister zustimmen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Kreditgeber bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflerinnen undFreiberufler sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen, deren Gesellschafteranteile sich mehrheitlich bei der öffentlichen Hand befinden.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta