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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Nordrhein-Westfalen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als freiberuflich Tätige und Tätigen, als Person mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft oder als an dem Unternehmen beteiligte Person in leitender Position in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Höhe des Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent des zugrundeliegenden Kredits.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens EUR 1,25 Millionen. Für Bürgschaftsbeträge unter EUR 1,25 Millionen ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig.
Die Bürgschaft beantragen Sie bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta