Matching-
Copilot für Förderungen
16. Sep. 2024 | Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen.
Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:
Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme.
Die Bürgschaftsumme beträgt mehr als EUR 2,5 Millionen.
Die Laufzeit beträgt
Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. Von dort wieder der Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weitergeleitet.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Bei Unternehmen der sogenannten „sensiblen Sektoren“ ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten sowie eine nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers sind ebenfalls ausgeschlossen.
Beta