Matching-
Copilot für Förderungen
13. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium der Finanzen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entlastet Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten.
Möglich sind Bürgschaften auch für Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-/Leistungs- und Gewährleistungsavale für Inlands- und Auslandsaufträge.
Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite ab EUR 2 Millionen. Unterhalb dieser Grenze können Sie Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen in Anspruch nehmen.
Die WIBank besichert mit ihrer Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Für Investitionskredite bekommen Sie eine Bürgschaft für bis zu 70 Prozent, bei Betriebsmittel- oder Avalkrediten für bis zu 50 Prozent des Kreditbetrages.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Das Land Hessen bietet Bürgschafts-Sonderprogramme an, darunter Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen und Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien. Nähere Informationen zu diesen Programmen erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta