Informationen
Wenn Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer Investitionen in Ihre Wohngebäude oder Gebäude mit sozialen Einrichtungen planen, kann das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist.
Sie erhalten die Förderung für
die Errichtung oder Schaffung von Wohnraum, einschließlich des Ersterwerbs,die Modernisierung von Wohnraum, besonders energetische Modernisierung,der Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung,die Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel,die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen,die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder),die energetische Modernisierung und/oder der altersgerechte Umbau des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden, sowieErrichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie Kauf und Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik.Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei EUR 10.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte je nach Ihrem Vorhaben entweder an den zuständigen Magistrat oder Kreisausschuss oder an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Beantragen Sie eine Förderung von Photovoltaikanlagen, reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal bei der WIBank ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Gebäude handeln, das rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet ist.Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, darf keine unangemessen große Wohnfläche oder besonders aufwendige Ausstattung haben.Beachten Sie bitte, dass Sie keine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bei Neubau von Objekten (ausgenommen der Ersterwerb) das Bauvorhaben bereits bezugsfertig ist,bei Modernisierung diese bereits abgeschlossen ist,bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist oderbei Förderung von Photovoltaikanlagen mit der Errichtung bereits begonnen worden ist.bei Neubau von Objekten (ausgenommen der Ersterwerb) das Bauvorhaben bereits bezugsfertig ist,bei Modernisierung diese bereits abgeschlossen ist,bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist oderbei Förderung von Photovoltaikanlagen mit der Errichtung bereits begonnen worden ist.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Kredite aus Mitteln öffentlicher Haushalte,Kommunalkredite,Arbeitgeberkredite,Vor- und Zwischenfinanzierungskredite.