
BMEL-Exportförderprogramm
16. Mär. 2021 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Informationen
Wenn Sie Ihre Exporttätigkeiten verstärken oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen.
Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert. Diese können zum Teil aufeinander aufbauen.
Im Inland sind das:
Im Ausland werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
Für Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten, das Veranstalten von Fachkongressen, Tagungen und Seminaren, die den Austausch und die Weitergabe von Fachkenntnissen fördern sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland, können Sie eine Förderung erhalten.
Die Förderung wird Ihnen in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Ihre förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen insbesondere Dach- und Fachverbände sowie die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche.
Als einzelnes Unternehmen oder im Zusammenschluss von weniger als 5 Unternehmen sind Sie nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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