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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Sie können die Förderung für 2 Leistungsstufen erhalten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.100 förderfähig.
Die Höhe der Förderung beträgt
Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.
Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Interessierte Beratungsunternehmen können sich autorisieren lassen.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen.
Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
Weitere Voraussetzungen sind:
Von einer Förderung ausgeschlossen sind
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