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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2023
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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