Informationen
Wenn Sie den barrierefreien Umbau Ihres selbst genutzten Wohneigentums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung Ihres bestehenden selbst genutzten Eigenheims oder Ihrer bestehenden selbst genutzten Eigentumswohnung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 15.000 pro Wohnung.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es muss sich um den erstmaligen barrierefreien Umbau von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen handeln.Nach Abschluss der Maßnahme muss Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,der Duschplatz stufenlos begehbar sein,die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).Ihre geförderte Wohnung barrierefrei erreichbar sein,die Bewegung innerhalb Ihrer Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein,der Duschplatz stufenlos begehbar sein,die Durchgangsbreite der Innentüren Ihrer Wohnung mindestens 80 Zentimeter aufweisen (Ausnahmen: Gäste-WC).Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.Bei der Bauausführung müssen umweltfreundliche Materialien verwendet werden.Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.