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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie als Wirtschaftsorganisation und Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Investitionen in eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung).
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent.
Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Beta