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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Wenn Sie als bayerischer Verein der Heimat- und Brauchtumspflege beziehungsweise als Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsverein wegen des starken Anstiegs der Energiepreise in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerischen Verein der Heimat- und Brauchtumspflege oder als Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsverein, wenn Sie infolge des starken Anstiegs der Energiepreise in Ihrer Existenz bedroht sind.
Sie bekommen die Förderung für die Mehrausgaben im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 für
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der Energiemehrkosten:
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die digitale Antragsplattform bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.4.2024 ein.
Antragsberechtigt sind Vereine mit Sitz in Bayern, die gemeinnützig anerkannt sind und als satzungsmäßigen Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege oder die Pflege des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals verfolgen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten von Energieträgern zum privaten Verbrauch, zur stofflichen Verwertung oder zur Nutzung als Treibstoff.
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