Informationen
Wenn Sie für Ihren Neubau oder für die Erweiterung oder Aufstockung Ihres Gebäudes Bauelemente aus Holz oder aus anderen nachwachsenden Rohstoffen verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor.
Sie bekommen die Förderung für die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Zusammenhang mit folgenden Baumaßnahmen:
Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für die soziale Infrastruktur wie Pflegeheime, Behindertenheime und Kindertagesstätten) sowieNeubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 500,00 je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge, jedoch maximal EUR 200.000 je Baumaßnahme.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Baumaßnahme.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Regierung ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden,natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn es sich um ein Gebäude für Zwecke einer kommunalen Gebietskörperschaft handelt, muss Ihr Neubau über eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,die Erweiterung und Aufstockung zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern führen.Ihr Neubau über eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,die Erweiterung und Aufstockung zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern führen.Wenn es sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude in Holzbauweise handelt, muss Ihr Neubau den Gebäudeklassen 3, 4 und 5 gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen sowie über mindestens 3 Wohneinheiten und eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,die Erweiterung zu mindestens 3 Wohneinheiten und zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern führen, sodass ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 gemäß BayBO entsteht oder erweitert wird, oderdie Aufstockung um mindestens 2 Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern geplant werden.Ihr Neubau den Gebäudeklassen 3, 4 und 5 gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen sowie über mindestens 3 Wohneinheiten und eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,die Erweiterung zu mindestens 3 Wohneinheiten und zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern führen, sodass ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 gemäß BayBO entsteht oder erweitert wird, oderdie Aufstockung um mindestens 2 Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern geplant werden.Die Wohnfläche einer Wohneinheit muss mindestens 35 Quadratmeter betragen. Die Wohneinheiten müssen für das dauerhafte Wohnen geeignet sein und allgemein üblichen Wohnverhältnissen entsprechen.Ihr Vorhaben muss die vorgeschriebenen konstruktiven Anforderungen an die Holzbauweise erfüllen.Sie müssen die verbaute Menge der Kohlenstoff speichernden Baustoffe und die damit verbundene Speichermenge über das Berechnungstool „CO2-Tool“ nachweisen.Darüber hinaus müssen die von Ihnen verwendeten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen: Die Baustoffe entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, besitzen Marktreife und sind für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet,Sie setzen nachweislich Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion beziehungsweise Bewirtschaftung ein.Als Materialien dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklassen mit dem Nachweis E1 oder F0 verwendet werden.Die Baustoffe entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, besitzen Marktreife und sind für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet,Sie setzen nachweislich Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion beziehungsweise Bewirtschaftung ein.Als Materialien dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklassen mit dem Nachweis E1 oder F0 verwendet werden.Bitte beachten Sie: Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Eingang des (Schluss-)Verwendungsnachweises.Von der Förderung ausgeschlossen sind
unterirdische Gebäude(-teile) beziehungsweise Bauten wie zum Beispiel Keller,Carports undNebengebäude aller Art.