Wenn Sie als Kommune in den Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune beim Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes, das Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse zuverlässig zur Verfügung zu stellt.
Sie bekommen die Förderung für
Ihre Ausgaben an öffentliche Netzbetreibende zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in den Bau und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen,für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die Sie nach Errichtung Netzbetreibenden zum Betrieb überlassen („Betreibermodell“).Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Zugehörigkeit der jeweiligen Gemeinde zu der Gebietskategorie im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und beträgt zwischen 80 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens zwischen EUR 3 Millionen und EUR 8 Millionen.
Wenn Sie mit mehreren anderen Gemeinden ein gemeinsames Vorhaben durchführen, kann der Förderhöchstbetrag einmalig um EUR 50.000 für jede der beteiligten Gemeinden aufgestockt werden.
Ihr Eigenanteil beträgt 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zur Finanzierung Ihres Eigenanteils können Sie den „Infrakredit Breitband“ der LfA Förderbank Bayern in Anspruch zu nehmen. Der „Infrakredit Breitband“ flankiert die von der jeweils zuständigen Bezirksregierung gewährte Zuschussfinanzierung.
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 25.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Abschluss des Vertrags mit dem Netzbetreibenden bei Ihrer zuständigen Regierung ein.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der verwaltungstechnischen Abwicklung der bayerischen Gigabitrichtlinie mit dem „Startgeld Netz“. Sie bekommen die Förderung für die Beauftragung externer Planungsbüros ebenso wie Ihren eigenen Personal- und Sachaufwand. Die Höhe der Pauschale beträgt je Kommune EUR 5.000. Für Projekte, deren Markterkundungsverfahren nach dem 1.8.2023 veröffentlicht werden, kommt eine Förderung nur noch in folgenden Fällen in Betracht:
Bei dem geplanten Erschließungsgebiet handelt es sich um ein Gewerbe- beziehungsweise Industriegebiet (nach § 8 beziehungsweise 9 BauNVO) oderdas geplante Erschließungsgebiet liegt in einer Kommune, in der an keiner Adresse (also auch an keiner Adresse außerhalb des geplanten Erschließungsgebietes) aktuell Super-Vectoring eingesetzt wird; eine Aufrüstung mit Super-Vectoring innerhalb der nächsten 3 Jahre ist nach dem Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens für keine Adresse in der Kommune angekündigt.Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein. Das „Startgeld Netz“ wird auf eine Förderung im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie angerechnet.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.9.2025 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden,Zusammenschlüsse von Gemeinden undGemeindeverbändein Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Erschließungsgebiet muss ein „grauer oder weißer NGA-Fleck“ sein.In Ihrem Erschließungsgebiet ist noch kein Netz vorhanden, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann (Aufgreifschwellen).Ein Netz, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, wird in den kommenden 3 Jahren von privaten Netzbetreibern wahrscheinlich nicht errichtet.Durch das Vorhaben verbessern Sie wesentlich die aktuelle Breitbandversorgung oderdie durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren erreichte Breitbandversorgung (mindestens Verdoppelung von Up- und Download im Rahmen Zielbandbreiten).die aktuelle Breitbandversorgung oderdie durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren erreichte Breitbandversorgung (mindestens Verdoppelung von Up- und Download im Rahmen Zielbandbreiten).Sie führen ein Markterkundungsverfahren durch, dokumentieren das Ergebnis und veröffentlichen es auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de,ein Wettbewerbsverfahren zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers durch.ein Markterkundungsverfahren durch, dokumentieren das Ergebnis und veröffentlichen es auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de,ein Wettbewerbsverfahren zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers durch.Der Netzbetreiber muss sich zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines Netzbetriebs mit den von ihm angebotenen Leistungen für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren verpflichten.Die geförderten Breitbandinfrastrukturen müssen innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.