Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.
Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).
Sie bekommen die Förderung
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von
und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.
Antragsberechtigt sind
in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta