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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Wenn Sie als Bergbäuerin oder Bergbauer in die Erhaltung und Fortentwicklung Ihrer alpinen Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Bergbäuerin oder Bergbauer bei der Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen für Ihre Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft.
Sie erhalten eine Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Almen/Alpen und Heimweiden (beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter, Berechtigte, Kooperationen, Genossenschaften) sowie kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche selbst bewirtschaften oder in den letzten 5 Kalenderjahren Fördermittel aus der 1. und/oder 2. Fördersäule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
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