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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen
Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, ist eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozent möglich.
Bei Demonstrationsvorhaben richtet sich die Höhe des Zuschusses für kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen nach den Förderhöchstsätzen der Artikel 38 und 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Richten Sie Ihre Skizzen und Anträge bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die einer Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
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