Informationen
Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Energieeffizienz bei Produktionsanlagen und -prozessen.
Sie bekommen die Förderung unter anderem für
Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,Druckluft, Vakuum, Absaugtechnikelektrische Antriebe, Pumpen,Prozesswärme,Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,Informations- und Kommunikationstechnik,Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,Druckluft, Vakuum, Absaugtechnikelektrische Antriebe, Pumpen,Prozesswärme,Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,Informations- und Kommunikationstechnik,Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Den Energiekredit beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms.Ihre Investitionen führen in der Programmvariante Energiekredit (EK5) zu mindestens 10 Prozent Energieeinsparung und in der Variante Energiekredit Plus (EK6) zu mindestens 30 Prozent Energieeinsparung.Sie weisen die jeweilige Mindesteinsparung mit Produktdatenblättern, Herstellernachweisen oder Ähnlichem oder durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nach.Ihr Vorhaben muss so weit vorbereitet sein, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit beginnen können.Ihr Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein.Von der Förderung ausgeschlossen sind
energieeffiziente Neubauten,Fahrzeuge (außer selbstfahrende Arbeitsmaschinen),Grundstückskosten,Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten undVorhaben, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werdenUnternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist.