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Förderung

FM

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude

16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Unternehmen

10.000.000€

Darlehen

Bayern

1 Jahr

Informationen

Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.

Kontext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.

Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie

  • Neubau,
  • Sanierung,
  • Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik,
  • Wärmeerzeuger
  • sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

    Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen, jedoch bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA beziehungsweise KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- beziehungsweise Darlehensbetrag). Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

    Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen bei der Durchführung Ihres Vorhabens die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms einhalten.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie eine BEG-Förderung bekommen. Als Nachweis gilt normalerweise ein vorhandene Zuwendungsbescheid für einen BEG-Investitionszuschuss oder eine vorhandene Förderzusage für ein BEG-Darlehen mit Tilgungszuschuss der BAFA beziehungsweise der KfW.
  • Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit anfangen können.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben beziehungsweise Vorhabensteile, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten.
  • Ihr Vorhaben muss mit den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern vereinbar sein.
  • Chatte mit der Förderung

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