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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie
sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen, jedoch bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA beziehungsweise KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- beziehungsweise Darlehensbetrag). Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta