Informationen
Wenn Sie sich am Aufbau der Tankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen zum landesweiten Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in
öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowienichtöffentliche Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
öffentlichen Wasserstoffbetankungsanlagen bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten; für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Erhöhung um 10 Prozent möglich,nichtöffentlichen Wasserstoffbetankungsanlagen bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten; der Zuschuss kann für mittlere Unternehmen um 10 Prozent und für kleine Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden.Die Höhe des Zuschusses ist auf höchstens EUR 2 Millionen begrenzt.
Die Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe, die im Internet veröffentlicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen vor Beginn des Vorhabens formgebunden auf elektronischem Weg zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Stichtagen an den vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragten Projektträger Bayern.
Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Stufe zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das Vorhaben in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchführen.Sie müssen die Tankstelle mindestens 6 Jahre lang betreiben und eine Versorgung zu 100 Prozent mit erneuerbarem Wasserstoff nach der Allgemeinen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder bis 31.12.2035 mit Wasserstoff sicherstellen, der durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird, sofern mit den Nachhaltigkeitskriterien des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.Als Betreiberin und Betreiber einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Wasserstofftankstelle haben Sie sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Anteil erneuerbaren Wasserstoffs und/oder der Anteil biogenen Wasserstoffs an der insgesamt verkauften beziehungsweise eingesetzten Wasserstoffmenge mindestens 100 Prozent beträgt.Als Betreiberin und Betreiber einer öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle müssen Sie gewährleisten, dass die Tankstelle den Nutzerinnen und Nutzern einen diskriminierungsfreien Zugang bietet, auch in Bezug auf Tarife, Zahlungsmethoden und sonstigen Nutzungsbedingungen.Nichtöffentliche Wasserstofftankstellen dürfen Sie nur betriebsintern nutzen. Eine öffentliche Nutzung ist ausgeschlossen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts befinden.