
Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Informationen
Wenn Sie sich am Aufbau der Tankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen zum landesweiten Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
Die Höhe des Zuschusses ist auf höchstens EUR 2 Millionen begrenzt.
Die Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe, die im Internet veröffentlicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen vor Beginn des Vorhabens formgebunden auf elektronischem Weg zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Stichtagen an den vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragten Projektträger Bayern.
Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Stufe zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts befinden.
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