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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Wenn Sie als Weinbäuerin und Weinbauer Ihre Rebflächen umstrukturieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat unterstützt Sie als bayerische Weinerzeugerinnen und Weinerzeuger bei strukturellen Veränderungen der Weinbergsfläche.
Sie erhalten eine Förderung für die
Sie bekommen die Förderung als Pauschalsatz (standardisierte Einheitskosten – SEK) je Hektar.
Die Höhe des Pauschalsatzes hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und den von der EU-Kommission bereitgestellten Finanzmitteln ab.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00 pro Maßnahme.
Ihren Antrag auf Unterstützung richten Sie nach der jährlichen Antragsöffnung bis jeweils 30.9. eines Jahres an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, die Rebflächen bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgenommen.
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