Informationen
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler eigenverantwortlich in den Umweltschutz investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt – gemeinsam mit der KfW Bankengruppe – Sie als mittelständisches Unternehmen oder Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei eigenverantwortlichen Investitionen in den Umweltschutz, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen.
Sie erhalten die Förderung für Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen
Abwasserreinigung,Luftreinhaltung,Lärm- und Erschütterungsschutz,Kreislaufwirtschaft,Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowieBoden- und Grundwasserschutz.Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für folgende Investitionen, die Sie im Rahmen der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren oder zum Klimaschutz durchführen:
Investitionen in Technologien im Bereich Nanotechnologie, Biotechnologie und Bionik zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen,Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, wenn sie nicht zum Themenkomplex Energieeffizienz gehören.Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihres Vorhabens finanzieren.
Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 25.000 und EUR 12,5 Millionen betragen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die Bestimmungen des Bayerischen Umweltkreditprogramms einhalten.Sie müssen auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren,Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie es nach der Bewilligung der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres starten können,den Umweltschutzeffekt Ihres Vorhabens beziehungsweise die klimaschutzrelevante Verbesserung bei Antragstellung darlegen, zum Beispiel anhand der erwarteten prozentualen Reduzierungen/Einsparungen von umweltbelastenden Emissionen beziehungsweise Effizienzsteigerungen.auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren,Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie es nach der Bewilligung der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres starten können,den Umweltschutzeffekt Ihres Vorhabens beziehungsweise die klimaschutzrelevante Verbesserung bei Antragstellung darlegen, zum Beispiel anhand der erwarteten prozentualen Reduzierungen/Einsparungen von umweltbelastenden Emissionen beziehungsweise Effizienzsteigerungen.Sie gehen mit Ihrer Maßnahme dann über den rechtlich geforderten Rahmen hinaus, wenn Sie nachweisen, dass in den Bereichen Luftreinhaltung und Klimaschutz die Emissionen um mindestens 20 Prozent zurückgehen,im Bereich Lärmschutz die Belastung um 10 Dezibel sinkt,in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz eine Verringerung des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise eine Effizienzsteigerung um mindestens 20 Prozent erzielt wird.in den Bereichen Luftreinhaltung und Klimaschutz die Emissionen um mindestens 20 Prozent zurückgehen,im Bereich Lärmschutz die Belastung um 10 Dezibel sinkt,in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz eine Verringerung des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise eine Effizienzsteigerung um mindestens 20 Prozent erzielt wird.Ihre Investitionen müssen die umweltschutzrelevante Verbesserungen (zum Beispiel bezüglich Schadstoffausstoß, Lärmemission oder Ressourcenverbrauch) bewirken.Klimaschutzrelevante Investitionen müssen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent führen.Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.Nicht gefördert werden
Grundstückskosten,die örtliche Verlagerung von Emissionen ohne eigenen Umwelteffekt,Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten,Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist,Vorhaben, die nicht den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern entsprechen.