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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft oder Wissenschaft an einem Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben insbesondere zu einer Schlüsseltechnologie arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen.
Sie bekommen die Förderung für ein Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung insbesondere zu Schlüsseltechnologien in den folgenden Förderlinien:
Die Förderung weiterer Themen ist nicht ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen bekommen Sie die Förderung auch für Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Die Umsetzung der Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderlinien, in denen die jeweiligen Forschungsfelder weiter spezifiziert werden. In den Förderlinien werden zudem thematische Schwerpunkte, Fördergegenstände sowie Wertungskriterien im Rahmen von Förderaufrufen konkreter benannt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).
Antragsberechtigt sind
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von Dritten durchgeführt werden, die nicht am Projekt beteiligt sind.
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