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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Life Sciences in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Life Sciences.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt aus den Bereichen
Im Bereich der Medizintechnik sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:
Im Bereich der Bio- und Gentechnologie sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei der experimentellen Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Anträge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.
Projektträger im Bereich „Medizintechnik“ ist der Projektträger Bayern, im Bereich „Bio- und Gentechnologie“ die Forschungszentrum Jülich GmbH.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
Sie legen das Verbundvorhaben als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern an, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
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