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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich neuer Materialien und Werkstoffe in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich neuer Materialien und Werkstoffe.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes Verbundprojekt, das sich mit der Erforschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Werkstoffe und/oder werkstoffbezogener Prozess- und Verfahrenstechnologien für innovative Produkte beschäftigt.
Unter anderem sind folgende Themenschwerpunkte förderfähig:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Ihre Projektskizze richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).
Antragsberechtigt sind
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta