Wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und ergänzende Zuschüsse erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie bekommen die Förderung für
die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden,den Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung (Ersterwerb) im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) unddie Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem gefördertem Mietwohnraum.Zusätzlich bekommen Sie Zuschüsse für folgende Investitionsmaßnahmen in besonders nachhaltiges Bauen:
Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden mit Modernisierung der bestehenden Wohnungen, vor allem mit deren nachhaltiger energetischer Verbesserung (Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“),besonders nachhaltige Maßnahmen, die über die gesetzlich oder förderrechtlich gebotenen Anforderungen erheblich hinausgehen (Förderbaustein „Nachhaltigkeitszuschuss“),Projekte in städtebaulich voll integrierten Gebieten mit dem Ziel, bestehende Stadtstrukturen zu nutzen und zu verdichten und damit die direkte und indirekte Versiegelung von unbebauten Flächen durch Wohnbauvorhaben zu minimieren (Förderbaustein „Ortskernzuschuss“).Sie bekommen die Förderung auch für bauliche Maßnahmen in bestehenden Mietwohngebäuden, wenn Sie den Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen. Hierzu gehören folgende Maßnahmen:
Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt),Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer),Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude- oder Wohnungszugangs.Sie erhalten die Förderung als Darlehen und ergänzende Zuschüsse im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) oder aufwendungsorientierten Förderung (AOF).
Im Rahmen der EOF besteht die Förderung aus objekt- und belegungsabhängigen Darlehen, ergänzenden Zuschüssen und einer Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Mieterinnen und Mieter.
Objektabhängiges Baudarlehen: Das Darlehen beträgt je Quadratmeter geförderter Wohnfläche und abhängig zur Belegungsbindung bei 25 Jahren 40 Prozent der Kostenobergrenze,bei 40 Jahren bis zu 50 Prozent der Kostenobergrenze,bei 55 Jahren bis zu 60 Prozent der Kostenobergrenze. Der Darlehensbetrag kann bei rollstuhlgerechten Wohnungen um 15 Prozent erhöht werden.bei 25 Jahren 40 Prozent der Kostenobergrenze,bei 40 Jahren bis zu 50 Prozent der Kostenobergrenze,bei 55 Jahren bis zu 60 Prozent der Kostenobergrenze. Der Darlehensbetrag kann bei rollstuhlgerechten Wohnungen um 15 Prozent erhöht werden.Belegungsabhängiges Baudarlehen: Das Darlehen wird so bemessen, dass aus den Zinserträgen der Betrag für die Zusatzförderung erwirtschaftet werden kann.Zusatzförderung: Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach der Einkommensstufe der vorgesehenen Mieterinnen und Mieter. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete.Ergänzende Zuschüsse: Die Höhe des allgemeinen Zuschusses beträgt bis zu EUR 600,00 je Quadratmeter geförderter Wohnfläche.Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“: Bei einer Maßnahme zur Gebäudeerweiterung, die mindestens 20 Prozent der Wohnfläche oder der Wohnungsanzahl des Bestandswohnraums umfasst, beträgt der Zuschuss bis zu EUR 150,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Förderbaustein „Nachhaltigkeitszuschuss“: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Förderbaustein „Ortskernzuschuss“: Der Energieeffizienzzuschuss beträgt bis zu EUR 100,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Die Höhe des allgemeinen Zuschusses beträgt bis zu EUR 600,00 je Quadratmeter geförderter Wohnfläche.Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“: Bei einer Maßnahme zur Gebäudeerweiterung, die mindestens 20 Prozent der Wohnfläche oder der Wohnungsanzahl des Bestandswohnraums umfasst, beträgt der Zuschuss bis zu EUR 150,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Förderbaustein „Nachhaltigkeitszuschuss“: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Förderbaustein „Ortskernzuschuss“: Der Energieeffizienzzuschuss beträgt bis zu EUR 100,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Die Förderung besteht im Rahmen der aufwendungsorientierten Förderung (AOF) aus einem Darlehen, das im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt wird, und ergänzenden Zuschüssen.
Die Höhe des Darlehens errechnet sich anhand einer Aufwands- und Ertragsrechnung.Die Höhe des ergänzenden Zuschusses beträgt bis zu EUR 600,00 je Quadratmeter geförderter Wohnfläche.Der Zuschuss in dem Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“ beträgt bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche, der Nachhaltigkeitszuschuss bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche und der Ortskernzuschuss bis zu EUR 100,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse Menschen mit Behinderung werden bis zu einer Gesamthöhe von maximal EUR 10.000 je Wohnung gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei der Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Bauherren), die Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucherinnen und Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie können für Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern eine Förderung bekommen, wenn nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht.Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit mindestens 3 Mietwohnungen. Vorhaben mit weniger als 3 zu fördernden Mietwohnungen werden nicht gefördert.Bei einem Neubauvorhaben müssen Sie alle Wohnungen sowie der Zugang zu den Wohnungen nach der DIN 18040 Teil 2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) in der jeweils gültigen Fassung zu gestalten. Bei Gebäudeänderungen oder Modernisierungen müssen Sie die Anforderungen, soweit technisch umsetzbar und wirtschaftlich verhältnismäßig, ebenfalls einhalten. Bei rollstuhlgerechten Wohnungen müssen Sie die in der DIN 18040 Teil 2 mit R gekennzeichneten Anforderungen einhalten.Die Wohnungen müssen abgeschlossen und angemessen groß sein.Sie müssen die vorgegebenen Wohnflächen- und Grundstücksgrößen einhalten.Sie müssen die Wohnungen für die Dauer der Belegungsbindung an Privatpersonen vermieten, deren Einkommen die Einkommensgrenzen des Artikels 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) nicht überschreitet.Die Dauer der Belegungsbindung beträgt wahlweise 25, 40 oder 55 Jahre.Die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem im Rahmen der EOF gefördertem Mietwohnraum im unmittelbaren Anschluss an den bisherigen Bindungszeitraum ist förderfähig, sofern die bestehenden Bindungen spätestens 5 Kalenderjahre nach Antragstellung enden.