
Bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr und Linienschifffahrtsangebote (StPNV-Finanzierungsrichtlinie)
16. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Informationen
Wenn Sie in den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr oder den Linienverkehr auf Binnengewässern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr sowie Linienschifffahrtsangebote.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Landeshaushaltsplan.
Die Verteilung der Fördermittel für den Straßenbahnverkehr wird festgelegt, indem die bisherige langjährige Verteilung der Finanzhilfe und der aktuellen Netzlängen ausgewertet wird.
Die Grundförderung je Aufgabenträger für den Stadtbus und den Regionalbusverkehr bemisst sich nach den genehmigten Fahrplankilometern je Betriebszweig.
Die Zusatzförderung für landesbedeutsame Buslinien bemisst sich nach den genehmigten Fahrplankilometern aller Fahrten beziehungsweise Fahrtenabschnitte auf diesen Linien. Der Fördersatz beträgt EUR 0,80 je Fahrplankilometer.
Für Linienschifffahrtsangebote beträgt der Zuschuss EUR 3,00 je Fahrplankilometer.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Grundförderung und für Maßnahmen in der Linienschifffahrt bitte bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Reichen Sie den Antrag auf Zusatzförderung bis zum 31.12. für das Folgejahr beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr beziehungsweise für den ÖPNV im Linienverkehr auf Binnengewässern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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