Begrünung von Dächern
15. Okt. 2021 | Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Informationen
Wenn Sie das Dach Ihrer Immobilie begrünen möchten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie bei Neubauten Dächer begrünen oder vorhandene Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung nachrüsten möchten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt:
bei einem Begrünungsaufbau von mindestens 10 cm oder einem Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,5 (mindestens 50 Prozent Regenrückhalt) bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 5.000. Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Fläche beträgt maximal EUR 25,00;bei einem Begrünungsaufbau von mindestens 15 cm oder einem Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,3 (mindestens 70 Prozent Regenrückhalt) 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 6.000. Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Fläche beträgt maximal EUR 30,00.Sehen Sie zusätzlich eine Biodiversität fördernde Bepflanzung oder Gestaltung vor, erhöht sich die Förderung um EUR 5,00 pro Quadratmeter begrünter Fläche.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Umwelt Beratung e.V.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Grund- und Gebäudeeigentum haben oder sonst dinglich verfügungsberechtigt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten die Förderung nur, wenn Ihre Maßnahme freiwillig ist.Sie müssen die Höhe des Begrünungsaufbaus beziehungsweise des Spitzen-Abflussbeiwerts Cs durch das ausführende Fachunternehmen bestätigen lassen.Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung durchführen (gegebenenfalls Verlängerung um 6 Monate).Der Einbau von Dachbegrünungen darf nicht zu einer Mieterhöhung führen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Anlage bei Antragstellung sicherstellen.Jede Begrünungsanlage wird nur einmal gefördert.Die Begrünungsfläche muss mindestens 10 Quadratmeter betragen.