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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Wenn Sie sich als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder bei einer Unternehmensübernahme im Saarland beraten lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder Betriebsübernehmerin und Betriebsübernehmer vor oder innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung oder Betriebsübernahme.
Sie bekommen die Förderung, wenn Sie sich zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen im Rahmen von Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im gewerblichen und im freiberuflichen Bereich beraten lassen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
jedoch höchstens EUR 800,00 für ein Tageshonorar.
Vor Gründung beziehungsweise Übernahme können Sie den Zuschuss für 10 Tagewerke erhalten. Lassen Sie sich als Frau oder Migrantin und Migrant beraten, können Sie für 12 Tagewerke einen Zuschuss erhalten.
Innerhalb der ersten 24 Monate nach Gründung oder Übernahme können Sie erneut für 10 Tagewerke, als Frau oder Migrantin und Migrant für 12 Tagewerke, einen Zuschuss erhalten.
Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn der Beratung bei dem saarland.innovation&standort e.V. (saar.is). Der Verein unterstützt Sie auch bei der Wahl der Beraterin oder des Beraters.
Antragsberechtigt sind
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden unter anderem
Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Beratungen zu Gründungen und Übernahmen in den Bereichen Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchprüfung, rechtsanwaltliche Betätigung sowie landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur.
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