Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verband bei der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei damit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“. Die Förderung erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Sie erhalten die Förderung für folgende Beratungsfelder:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ , höchstens jedoch EUR 1.200 je Tagewerk. Darin sind Ausgaben, Reisekosten und Mehrwertsteuer für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister enthalten.
Sie erhalten die Förderung für jährlich bis zu 10 Tagewerke à 8 Stunden pro KMU, das Sie beraten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Einrichtungen in Niedersachsen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt wurden, die sich zu einem öffentlich- oder privatrechtlichen Konsortium zusammengeschlossen haben.
Letztempfänger sind die beratenen und unterstützten Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta