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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Beratung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen möchten, um die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit, die Tiergerechtheit, die Klimafreundlichkeit und -resistenz Ihres Betriebs nachhaltig zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebs-Checks durch externe Beratungskräfte bei grundsätzlichen Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens.
Sie erhalten die Förderung als definierte Beratungsleistung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 1.500 je Betriebs-Check.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratungsleistung an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind
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