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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 350,00 je Tagewerk à 8 Stunden.
Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden maximal 2 Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.
Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von maximal 4 Beratungstagewerken überwiegend kostenlos.
Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die maximal geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben.
Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.
Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften mit Mehrheit beteiligt sind.
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