Informationen
die Qualifizierung des Mitarbeiterstabs,Themen des Umweltschutzes, der Energie- und Ressourceneffizienz,den Aufbau neuer Herstellungsverfahren und innovativer und Produktionsabläufe,die verbesserte Nutzung neuer Technologien,Wenn Sie als Unternehmen eine Beratungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, die Ihnen die neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnisse vermittelt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Durchführung von technologieorientierten Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Als KMU bekommen Sie die Förderung für
technologieorientierte Beratungen,Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems (QMS),Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems (IMS),Begutachtungen von technologieorientierten Fördervorhaben,Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen,Inanspruchnahmen von Datenbankrecherchen,Beratung bei der Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.
Die Höhe der Förderung beträgt:
für Beratungsleistungen externer Beratender 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk (mindestens 8 Beratungsstunden), je Unternehmen werden maximal 15 Tagewerke, bei Beratungen zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik maximal 3 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren gefördert,für die Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen und Datenbankrecherchen bis zu EUR 500,00 bei maximal 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Jahren.Richten Sie Ihren Antrag vor Beauftragung der Beratung beziehungsweise Durchführung der Maßnahme an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer in Rheinland Pfalz. Für die Bewilligung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden. Deren Ergebnisse müssen Sie dort umsetzen.Technologieorientierte Beratungen müssen Sie über folgende Themen informieren: neue Produktionskonzepte,den Aufbau neuer Herstellungsverfahren und innovativer und Produktionsabläufe,die verbesserte Nutzung neuer Technologien,die Qualifizierung des Mitarbeiterstabs,Themen des Umweltschutzes, der Energie- und Ressourceneffizienz,Planung, Beantragung und Durchführung von FuE-Vorhaben,Markteinführung und Erschließung des Marktes von neu entwickelten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.neue Produktionskonzepte,Planung, Beantragung und Durchführung von FuE-Vorhaben,Markteinführung und Erschließung des Marktes von neu entwickelten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.Die Beratungsleistungen sind von Hochschullehrenden, Forschungseinrichtungen oder Beratungsunternehmen durchzuführen, die beziehungsweise deren Personal über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.Bei Beratungen zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik muss Ihr Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 betragen.Nicht gefördert werden Steuerberatungen, regelmäßige Rechtsberatungen oder Werbung, Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungsaudits sowie Beratungsleistungen, für die andere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden.Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden,Unternehmen in Schwierigkeiten sowieUnternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur sowie des Schiffbaus, der Kohle- und Stahlindustrie.