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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes eine Beratung zur Entwicklung einer Strategie im Zusammenhang mit der Transformation der Automobilwirtschaft und auch in Kombination mit den Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Krise in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 10.000 bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes, wenn Sie sich im Zusammenhang mit der Transformation der Automobilwirtschaft und auch in Kombination mit den Herausforderungen rund um die Corona-Krise strategisch beraten lassen möchten.
Sie bekommen einen Gutschein für Beratungen vor allem zu folgenden Themen:
Diese Beratungsthemen werden in folgenden organisatorischen Bereichen im Unternehmen behandelt:
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss (Beratungsgutschein).
Die Höhe des Beratungsgutschein beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch höchstens EUR 10.000 pro Unternehmen. Sie können einen Beratungsgutschein in den organisatorischen Bereichen „strategische Unternehmensausrichtung“, „strategische Umsetzungsbegleitung“ und „strategische Personal- und Qualifizierungsplanung“ jeweils nur einmal in Anspruch nehmen. Sie bekommen die Förderung für bis zu 10 Beratertage. Der Tageshöchstsatz der Beraterin und des Beraters beträgt EUR 1.250.
Die Landeslotsenstelle Transformationswissen BW steht Ihnen für fachliche Fragen und ein Erstgespräch zur Verfügung.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über ein Antragsportal und postalisch bei dem vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Geschäftsstelle Stuttgart ein.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.11.2023 ein.
Antragsberechtigt sind Sie als mittelständisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe, wenn Sie Ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und nicht mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen Dienstleister beauftragen, der
Sie dürfen erst dann verbindliche Verträge abschließen beziehungsweise Aufträge erteilen, wenn Sie den Beratungsgutschein bekommen haben.
Sie bekommen keine Förderung für
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen,
Beta