Informationen
Wenn Sie wirtschaftliche Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zum Markteintritt von Unternehmen in Afrika. Die bedarfsorientierten Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks unterstützen wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika.
Gefördert werden Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen zu folgenden Beratungsthemen:
länder- oder branchenspezifische Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben in Afrika,rechtliche Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben,Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case),Beratung zur Finanzierung der Durchführung Ihres Vorhabens.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten.
Der Umfang der Förderung beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage gefördert.
Folgende Tageshöchstsätze sind förderfähig:
Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport bis zu EUR 800,00,Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur bis zu EUR 1.000,Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen bis zu EUR 1.200.Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine à maximal EUR 13.500 nutzen, insgesamt maximal EUR 40.500.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika.Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 50 Millionen erwirtschaften.Sie beauftragen ein Beratungsunternehmen beziehungsweise eine Beratungsorganisation, die seit mindestens 3 Jahren am Markt ist und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.Die Beratung wird durch das Beratungsunternehmen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt.Sie schließen einen Beratungsvertrag ab.Sie vereinbaren marktübliche Konditionen.Sie beginnen mit den Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.