
Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Informationen
Wenn Sie als anerkanntes Beratungsunternehmen Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer zu betrieblichen Fragen beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern fördert Beratungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer.
Als anerkannter Beratungsanbieter erhalten Sie die Förderung für
Sie erhalten die Förderung in Form von Pauschalsätzen je Leistungseinheit.
Bei der Beratung von Einzelbetrieben beträgt die Pauschale bis zu EUR 60,00 je Beratungsstunde.
Für Betriebszweigauswertungen liegt die Pauschale bei EUR 400,00 pro Wirtschaftsjahr und Betriebsstätte.
Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen hängt die Höhe der Förderpauschale von der Maßnahme ab und beträgt zwischen EUR 2,40 und EUR 2.700.
Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner und Winzerinnen und Winzer (Begünstigte) reichen ihren Antrag vor Beratungsbeginn bei den Beratungsanbietern ein.
Beratungsanbieter richten ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).
Bei einer Betriebszweigauswertung stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.7. für die Auswertung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nach dem bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) anerkannte Beratungsanbieter.
Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
Beta