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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.
Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
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