Matching-

Copilot für Förderungen
01. Jan. 2023
Wenn Sie als Unternehmen in Berlin eine Universitäts- oder Fachhochschulabsolventin oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen einstellen wollen, um innovative Projekte in Ihrem Betrieb voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsfachkräfte.
Sie erhalten die Förderung für innovative Projekte, die durch Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen von qualifizierten, neu abzuschließenden Beschäftigungsverhältnissen geschehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts der Innovationsfachkraft, höchstens jedoch EUR 20.000 für 1 Jahr.
Sie können für bis zu 2 Beschäftigungsverhältnisse für je 12 Monate gleichzeitig die Förderung erhalten.
Stellen Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Antragsportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
Antragsberechtigt technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU oder als KMU der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.
Als nicht technologieorientiertes, rechtlich selbstständiges KMU sind Sie antragsberechtigt, wenn Ihr Projekt und die Tätigkeit der Innovationsfachkraft in wesentlichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug aufweisen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta