Informationen
Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).rechtliche Voraussetzungen
Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.
Antragsberechtigt sind
dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,öffentliche und private Unternehmen sowie UnternehmenskooperationenDie Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: