Matching-X-Logo
Förderung

FM

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

28. Jun. 2024 | Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Öffentliche-Einrichtung +5

200.000€

Zuschuss

Berlin

maximal 2 Jahre

Informationen

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

  • naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen/blauen Infrastruktur (inklusive Machbarkeitsstudien),
  • Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, zum Beispiel durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Flüsterasphalt sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung et cetera),
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.

    Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.

    rechtliche Voraussetzungen

  • Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,
  • öffentliche Unternehmen
  • mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.
  • Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
  • Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
  • Im Förderschwerpunkt 5 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung.

  • Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, zum Beispiel Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten,
  • Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000 Gebieten, Grün- und Erholungsflächen,
  • Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit sowie die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten,
  • Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind.
  • Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

    Antragsberechtigt sind

  • Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds,
  • Chatte mit der Förderung

    Beta