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Copilot für Förderungen
28. Jun. 2024 | Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 6 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die durch die Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad-und Fußverkehr) zur Wende hin zu einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität beitragen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben. Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen werden ab EUR 30.000 förderfähiger Gesamtkosten gefördert.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich im Windhundverfahren, für den Fördergegenstand „Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen“ werden Förderaufrufe veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind
Beta