Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 300,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5.
Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mit EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils EUR 250,00 pro Raum.
Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aber EUR 10.000 je Wohnung.
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular. Die eigentlichen Förderanträge reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ein.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter sowie Nießbraucherin oder Nießbraucher der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta