Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu dienen, die Integration von Flüchtlingen in Deutschland durch die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Qualifizierung zu verbessern.
Gefördert werden
Ansprache, Erstberatung und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen,Durchführung einer Orientierungsphase zur vertieften Eignungsprüfung,Durchführung des BOFplus-Kurses zur Berufsorientierung und -vorbereitung,kooperative Umsetzung mit Regelinstitutionen und weiteren Netzwerkpartnern,Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung,begleitende Öffentlichkeitsarbeit.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
als Festbetrag für die Teilnehmenden: EUR 440,00 in Vollzeit beziehungsweise EUR 290,00 in Teilzeit pro Teilnehmer oder Teilnehmerin und Woche,für Personalausgaben für die Projektleitung: unabhängig vom Teilnehmerfestbetrag bis zu eine ganze Personalstelle (Vollfinanzierung für den Anteil im Projekt),für die Kinderbetreuung der Teilnehmenden: offiziell anerkannte Kinderbetreuung bis zu maximal EUR 150,00 pro Woche und Kind.Sie erhalten die Förderung pro Maßnahme für einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen und höchstens 26 Wochen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.12.2025 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts undjuristische und natürliche Personen und Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende sind als Träger von überbetrieblichen oder vergleichbaren Bildungsstätten tätig und geeignet, die Ziele dieses Programms umzusetzen.Zielgruppe sind Personen mit eigener oder familiärer Flucht- oder Migrationserfahrung, die eine Sprachunterstützung zur Vermittlung in eine Ausbildung/Qualifizierung benötigen, sowie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Geduldete mit Arbeitsmarktzugang.Teilnehmende sollen die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,deutsche Sprachkenntnisse in der Regel auf dem Niveau B1 vergleichbar nach dem GER nachweisen,normalerweise einen Integrationskurs absolviert haben undüber keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen.die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,deutsche Sprachkenntnisse in der Regel auf dem Niveau B1 vergleichbar nach dem GER nachweisen,normalerweise einen Integrationskurs absolviert haben undüber keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen.Die Berufsorientierungsmaßnahmen müssen in Gruppen von maximal 15 Teilnehmenden durchgeführt werden.Antragstellende müssen in der Lage sein, alle Anforderungen an die jeweilige Maßnahme zu erfüllen.