Informationen
Wenn Sie als Hochschule berufliche Qualifizierungen für Beschäftigte und Unternehmen zu den Themen „Transformation“ und „Auswirkungen der Corona-Pandemie“ anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Hochschule mit der Förderlinie REACT-EU im bestehenden Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern bei Weiterbildungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte, die dem Wissenstransfer aus Ihrer Hochschule in die Unternehmen dienen.
Sie bekommen die Förderung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die sich auf folgende Themen konzentrieren:
digitale, technische, grüne, ökologische und/oder soziale Auswirkungen der Corona-Epidemie (zum Beispiel Bekämpfung der Übertragung von Covid im Arbeitsprozess, medizinische Sicherheit am Arbeitsplatz),Unterstützung von Unternehmen, die sich infolge technologischer Entwicklungen in einem Transformationsprozess befinden (zum Beispiel Digitalisierung oder im Übergang zur Elektromobilität)Aspekte beruflicher Fähigkeiten der ökologischen Nachhaltigkeit, der Energieeffizienz, erneuerbarer Energien oder umweltfreundlicher Werkstoffe sowie der Gewinnung von Fachkräften.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag ausschließlich über das Online-System ESF Bavaria an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen undstaatliche Universitäten/Technischen Universitätenin Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie können die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als analoge oder digitale Veranstaltungen oder hybrid anbieten.Sie müssen jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat ausstellen.Sie müssen Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.