Informationen
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wenn Sie als Kommune wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels ergreifen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben gegen Vernässungen oder Erosion infolge des Klimawandels. Dazu zählen die Beseitigung oder Minderung von Schäden und die Vorbeugung. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Sie erhalten die Förderung für
Konzepte und Planungen (technische Konzepte, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Organisationsvorschläge und Planungsleistungen),Investitionen in den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung und in Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Konzepte und Planungen bis zu 80 Prozent undfür Investitionen bis zu 65 ProzentDie Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 für Konzepte und Planungen und bei EUR 25.000 im Fall von Investitionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu Ihrem Vorhaben vorlegen,bei Investitionen das Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der bevorteilten Flächen- und Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer sowie der sonstigen dinglich Berechtigten prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung dokumentieren,in geeigneter Form Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Trägerschaft, zur Sicherstellung des Betriebes und zur Unterhaltung der errichteten Anlage nachweisen.eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu Ihrem Vorhaben vorlegen,bei Investitionen das Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der bevorteilten Flächen- und Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer sowie der sonstigen dinglich Berechtigten prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung dokumentieren,in geeigneter Form Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Trägerschaft, zur Sicherstellung des Betriebes und zur Unterhaltung der errichteten Anlage nachweisen.Der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen ist von der Förderung ausgeschlossen.