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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Ausfallgarantie benötigen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bürgschaftsbank Sachsen übernommen werden.
Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kommen würden.
Es werden vor allem Garantien für
übernommen.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallgarantie. Die Beteiligung soll maximal EUR 1,25 Millionen (in begründeten Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen) betragen, wobei die Garantie 75 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf.
Anträge sind über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu richten.
Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beta