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Copilot für Förderungen
27. Jan. 2020
Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus beteiligen, kann die BGG Bayerische Garantiegesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.
Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben:
Die BGG kann Sie auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder für Warenlageraufstockungen bei expandierenden Unternehmen fördern.
Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung ab.
Die Beteiligung soll
Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie leiten Sie als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen weiter.
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta